AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1               Allgemeine Bestimmungen

1.1           Diese Geschäftsbedingungen der Firma Kommunikationsmittel H. Beyer (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Anbieters an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von §14 BGB (beide nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

1.2           Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

2               Art und Umfang der Leistung

2.1           Zu den Leistungen des Anbieters gehören Video Streaming, Vervielfältigungsleistungen, Lettershop, Profi-Datencheck, Video-Produktionen, Medienberatung und TV-/Video-Produktion.

2.2           Ist Video Streaming vereinbart, dann stellt der Anbieter Speicherplatz auf seinem Server zur Verfügung, auf den der Kunde einständig sein Video stellen kann. Auf Wunsch des Kunden kann auch für den Kunden das gewünschte Video in Form einer Video-Produktion erstellt werden

2.3           Ist Live-Streaming vereinbart, nutzt der Kunde einen Serverzugang des Anbieters, um einen Live-Video-Strom über den Server des Anbieters an seine Zielgruppe zu senden.

2.4           Sind Vervielfältigungsleistungen vereinbart, erfolgt nach Auftragserteilung die Zusendung der für die Vervielfältigung notwendigen Informationen an den und Abfragen aller nötigen Daten vom Kunden gemäß den Formularen1 www.kommunikationsmittel.biz/Formilare/expresswerk/Formulare an den Kunden. Der Kunde wird dem Anbieter daraufhin die zu vervielfältigenden Daten auf einem Master nebst den von ihm wahrheitsgemäß beantworteten Formularen zurücksenden. Der Anbieter erhält die Möglichkeit, die Werke und die Unterlagen zur Vervielfältigung an Dritte weiterzuleiten. Der Anbieter erhält die Möglichkeit, eine Musterkopie zu begutachten. Wird die Kopie vom Kunden freigegeben, beginnt die im Auftrag in Aussicht gestellte Lieferfrist. Die Lieferung erfolgt über den Dritten. Der Anbieter erhält zwei Belegexemplare.

2.5           Ist Lettershop vereinbart, erfolgt nach Auftragserteilung die Zusendung der zu versendenden Materialen und der für den Versand benötigten Informationen durch den Kunden, ggf. Anfertigung der Sendungen durch den Anbieter oder Erstellung der Sendungen aufgrund der Angaben durch den Anbieter. Der Versand erfolgt durch dritte Postdienstleistende zu den von diesen vorgegebenen Konditionen.

2.6           Ist Profi-Datencheck vereinbart, leistet der Anbieter eine eine professionelle Überprüfung der Druckdaten des Kunden. Dabei werden die Druckdaten des Kunden nach der Farbproof-Freigabe unverzüglich hinsichtlich der im Folgenden aufgeführten Kriterien überprüft. Sollten die Daten des Kunden fehlerhaft sein, erhält er eine sofortige Fehlerbeschreibung per E-Mail mit der Aufforderung, die korrigierten Daten an daten@kommunikationsmittel.biz zu senden. Bei Datencheck „Ok“ erhält er eine E-Mail: „Auftrag geht in Produktion“.

2.6.1      Der Profi-Datencheck umfasst die Überprüfung der Druckdaten des Kunden nach folgenden Kriterien:

·         Überprüfung der Auflösung (dpi, ppi, ppcm) 

·         Überprüfung von PDF-Daten:

·         PDF/X-3:2002 Standard“, kompatibel zu Acrobat 4.0 und PDF-Version 1.3 

·         Umwandlung alle Schriften in Pfade/Kurven

·         Vorhandene und fehlerbehaftete OPI-Verknüpfungen

·         korrekt eingebettete Bilder

·         Beschnittprüfung allgemein:

·         Einhaltung des Daten- bzw. Endformates

·         Platzierung der  Schriften und Designelemente des Kunden auf einen möglichen Anschnitt

·         Richtige Seitenanordnung der Booklets

·         Beschnittprüfung

·         Konvertiertierung  alle Schriften in Pfade/Kurven

2.6.2       Der Profi-Check umfasst folgende Leistungen nicht:

·         Lektoratsarbeiten, wie z.B. Überprüfung auf Rechtschreibung und Satzfehler

·         Überprüfung

·               der  Farbwiedergabe 

·               der Überdrucken-Funktion

·               der Position von Falzkanten sowie Perforationslinien 

·         Layoutarbeiten 

·         Ausschießen (wird für 40 Euro inkl. MwSt. pro 0,5 Stunde wenn gewünscht berechnet)

·         Umwandeln vorhandener Texte in Pfade

·         Position und Stand der Datei im PDF

2.7           Ist Medienberatung vereinbart, erfolgen nach Absprache mit dem Kunden maximal zwei Vorgespräche. In diesen werden der Auftragsumfang und die Ausführungsfristen konkretisiert. Nach Konkretisierung liefert der Anbieter dem Kunden Vorschläge Ein Zahlungsanspruch entsteht unabhängig von der Akzeptanz der Vorschläge durch den Kunden.

2.8           Ist TV-/Video-Produktion vereinbart, erfolgen ein bis maximal zwei Beratungsgespräche mit dem Kunden von maximal zwei Stunden. Die Gespräche werden an dem vom Kunden gewünschten Ort durchgeführt. In den Gesprächen werden unter anderem Drehort, Aufnahmetechnik und Weiterverarbeitung der Videomaterialien geklärt und vereinbart. Live-Streaming ins Intra- oder Internet sind möglich, müssen jedoch separat angefragt und vereinbart sein.

3               Vertragsschluss und -beendigung

3.1           Alle Angebote und Preislisten des Anbieters sind unverbindlich (so genannte „invitatio ad offerendum“), solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die Produktdarstellung auf der Internetpräsenz des Anbieters dient zur Abgabe eines Kaufangebotes. Durch Anklicken der gewünschten Leistung und Angabe von Produktparametern wird lediglich eine entsprechende E-Mail-Anfrage des Kunden an den Anbieter generiert. Verträge kommen durch eine vom Kunden unterschriebene Auftragserteilung (möglichst mit Kundenstempel versehen), die auf das Angebot des Anbieters erfolgt, zustande.

3.2           Hat der Anbieter Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

3.3           Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

 

4              Widerrufsrecht

4.1           Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Anbieters gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seinen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:



Kommunikationsmittel H. Beyer

Gartenstr. 25 b

21255 Tostedt

 

Telefax 04182 - 21 00 41 9

kontakt (a) kommunikationsmittel.biz

 

4.2           Ausschluss des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen                                                                                 

4.3           zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

4.4           zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,

4.5           zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4.6           Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Anbieter mit deren Empfang.

4.7           Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Anbieters vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

5               Preise und Zahlungsbedingungen

5.1           Zahlungen erfolgen bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Live-Streaming) gemäß einzelvertraglichen Rechnungsvereinbarungen entweder vierteljährlich oder jährlich im Voraus. Die Durchführung der Leistung erfolgt in diesem Fall  erst einen Tag nach dem Geldeingang beginnt.

5.2           Bei größeren Projekten (Medienberatung, TV-Produktion) erfolgen, soweit nichts anderes im Einzelvertrag vereinbart ist, 1/3 der Zahlung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Projektbeginn und 1/3 bei Projektbeendigung.

5.3           Die angegebenen Preise des Anbieters sind als Nettoeuropreise zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer zu verstehen. Verpackungs- und Versandkosten werden wie folgt nur berechnet, wenn ein Zustellversuch beim Kunden zu keinem Erfolg geführt hat:

5.4           1) Standardsendung: Laufzeit binnen 6 bis 7 Werktagen (keine Samstage)
Paketgebühr Versand (pro Paket) 8,57 EUR inkl. MwSt.
Auftragsbearbeitung (pro Auftrag) 10,95 EUR inkl. MwSt.

2) Expresssendung: Laufzeit binnen 2 bis 3 Werktagen (keine Samstage)
Paketgebühr Versand (pro Paket) 12,14 EUR inkl. MwSt.
Auftragsbearbeitung (pro Auftrag) 10,95 EUR inkl. MwSt.

5.5           Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

5.6           Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Anbieters gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Anbieter Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Anbieters im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.

5.7           Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.), ist der Anbieter berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

6               Auslandsgeschäfte

6.1           Im Rahmen der Lieferung in das Ausland werden handelsübliche Klauseln (z. B. „cif“, „ex work“, „fob“ etc.), die nach den vorgenannten Grundsätzen Vertragsinhalt geworden sind, allein nach den von der internationalen Handelskammer veröffentlichten „International Commercial Terms“ („Incoterms“) in der jeweils neusten geltenden Fassung ausgelegt. Insoweit wird der Inhalt der jeweiligen Incoterms Bestandteil des Vertrags.

6.2           Die angegebenen Preise des Anbieters enthalten grundsätzlich keine Konsulatsgebühren, Einfuhrzölle oder sonstige Abgaben/Gebühren, die aufgrund von Regelungen des Bestimmungslandes erhoben werden (vgl. dazu auch die parallel geltende Ziffer 3.1). Für den Fall, dass ausnahmsweise vertraglich anderes vereinbart wurde, passt sich die im Preis enthaltene Abgabe der jeweiligen Preisentwicklung der Abgabensätze seit der Vereinbarung an.

6.3           Der Anbieter ist nur für den Fall verpflichtet, ausländische Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten, wenn der Kunde hierzu vorher genaue Angaben gemacht hat.

7               Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

7.1           Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Anbieter berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Anbieter zur Teillieferung – auch bei Fixterminen – berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Anbieter berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

7.2           Eine Änderung der Lieferadresse ist grundsätzlich bis zur Übergabe der zu versendenden Ware an das beauftragte Transportunternehmen per Email möglich. Sollte eine Änderung im Einzelfall nicht mehr möglich sein, wird der Anbieter den Kunden hierüber per Email informieren.

7.3           Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege, wobei die Wahl des Versandweges sowie der Art dem Anbieter überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit / des genannten Termins wird vom Anbieter ausdrücklich bestätigt.

7.4           Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Leistungsgegenstände am Geschäftssitz des Anbieters an eine geeignete Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Kosten des Transportes trägt. Schuldet der Anbieter die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.

7.5           Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde unbeschadet der Ansprüche des Anbieters gemäß Ziffer 5.3 die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommenen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7.6           Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

8               Lieferfristen

8.1           Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat.

8.2           Im Übrigen gelten folgende Lieferkonditionen

8.3           Die für Druckerzeugnisse angegebenen Lieferzeiten gelten erst ab Eingang der korrekten Druckdaten bzw. einer schriftlichen Druckfreigabe.

8.4           Es gelten folgende Produktions- und Lieferzeiten:

8.5           Bei der Produktion und Auslieferung unserer Produkte werden Express- und/ oder Standardservice angeboten.

8.6           Der Standardservice bietet eine Lieferzeit von 7 Werktagen (mit Ausnahme von Samstagen) ab dem ersten Fertigungstag.

8.7           Der Expressservice bietet eine Lieferzeit 2 bis 3 Werktagen(mit Ausnahme von Samstagen) ab dem ersten Fertigungstag.

8.8           Die oben genannten Zeiten stellen reine Fabrikdurchlaufzeiten für die Fertigung dar. Dabei ist der erste Fertigungstag, der Tag des Eingangs aller vereinbarten Unterlagen beim Anbieter bis 10.00 Uhr. Zu den Unterlagen gehören: Dateien von Label und ggf. Paperwork, FOGRA-Farbproof-Freigabe, ausgefüllte Rechtsformulare inkl. Freistellung der GEMA sowie das Master und bei Neukunden der Nachweis des Zahlungseingangs. Der letzte Fertigungstag ist der Tag der Warenübergabe an den Spediteur zum Versand (nachmittags).

8.9           Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Anbieter hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gelten alle für den Anbieter unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens des Anbieters liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Anbieters nicht verhindert werden können. Hierzu zählen u.a. Krieg (erklärt oder nicht), kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Blockaden, Embargo, Sabotage, Anordnungen der Exekutive, Energieversorgungsschwierigkeiten, Epidemien, Feuer, Explosion oder ein allgemeiner bis dahin unbekannter Werkstoffmangel.

8.10        Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

8.11        Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

8.12        Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

9               Verzug

9.1           Bei Verzug des Anbieters ist der Kunde auf Verlangen des Anbieters verpflichtet, innerhalb einer angemessene Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistungserbringung besteht. Kommt der Anbieter in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 8 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

9.2           Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Ist der Kunde berechtig, wegen der Verzögerung Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend zu machen, so kann er, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.

9.3           Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

9.4           Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.

9.5           Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

9.6           Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

9.7           Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.

10            Eigentumsvorbehalt

10.1        Der Anbieter behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. <st1:personname w:st="on">W</st1:personname>eiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

10.2        Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wieder-Verkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.

10.3        Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

11            Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1        Der Kunde verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang an der Durchführung dieses Vertrages unentgeltlich mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Übergabe der erforderlichen Dateien, die Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten und organisatorischer Unterstützung. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die zu kopierenden Daten im PDF-Datenformat druckfertig gestaltet zu übergeben. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm übertragenen und vereinbarten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass die Vertragsdurchführung nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter ist nach Absprache berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter des Kunden zu bedienen. Bei Nichterfüllung der hier vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten des Anbieters kein Verzug ein. Der Anbieter kann ferner eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Bei Gefährdung seiner Interessen – vor allem, wenn durch die Verzögerung die Kapazitäten des Anbieters außerplanmäßig gebunden werden – kann der Anbieter darüber hinaus eine angemessene Fristsetzung zur Erbringung der Mitwirkungspflichten aussprechen. Der Anbieter kann dann nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Geschäftsbesorgungsvertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann der Anbieter die vom Kunden geschuldeten Handlungen auf der Grundlage der vereinbarten Stundenvergütung selbst vornehmen oder durch einen Dritten zu Lasten des Kunden durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf seiner Seite, erhält der Anbieter entsprechend seiner Stundensätze auch dann vergütet, wenn der Anbieter einen neuen Terminplan genehmigt hat.

11.2        Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

11.3        Der Kunde garantiert, dass der Inhalt seiner dem Anbieter überlassenen Unterlagen und Medien (z.B. Kopiervorlagen, Video) nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten oder gegen die Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verstößt. So garantiert der Kunde unter anderem, dass die von ihm überlassenen Inhalte nach deutschem Recht auch Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen (keine Gewaltdarstellung, keine pornographischen und rechtsextremen Inhalte etc.).

11.4        Der Kunde garantiert, dass hinsichtlich der von ihm dem Anbieter überlassenen Unterlagen, Medien und Werke die Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang vorliegt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen aufgrund von Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen des Kunden erhobenen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter frei.

11.5        Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die ihm vom Anbieter überlassenen Korrekturkopien (Farbproof) so rechtzeitig zu prüfen und schriftlich freizugeben, dass der vereinbarte Kopiertermin nicht gefährdet wird. Für die Freigabe ist es erforderlich, dass jede Seite des Farbproofs einzeln genehmigt wird. Stellt der Kunde fest, dass seine Angaben an den Anbieter zu einem von ihm nicht gewünschten Ergebnis geführt haben, ist er berechtigt, die Freigabe zu verweigern. Der Kunde wird in diesem Fall neue Daten zur Verfügung stellen. Die Bearbeitung und Erstellung eines neuen Farbproofs ist vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung ist vertraglich vereinbart.

11.6        Der Kunde räumt dem Anbieter ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die vertraglich vereinbarten Verwertungshandlungen vorzunehmen und die überlassenen Inhalte zu nutzen, insbesondere sie zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verändern, weiterzugeben und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

11.7        Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, alle Informationen, die ihm bzw. den von ihm mit der Vertragserfüllung betrauten Personen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden und die nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle Informationen über interne Belange anderer Kunden des Anbieters. Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während mündlicher Kontakte bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen der Vereinbarungen eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht.

12            Kündigung, Rücktritt

12.1        Der Kunde kann die erteilten Aufträge, die keine Dauerschuldverhältnisse begründen, jederzeit vor Lieferung oder Beendigung der Leistung kündigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen.

12.2        Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Dauerschuldverhältnisse für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich um ein weiteres Vertragsjahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

12.3        Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13            Pflichtverletzung

13.1        Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten, ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunde ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag fristlos zu kündigen.

13.2        In diesem Falle hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachten Leistungen.

13.3        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden setzt eine erfolglose Abmahnung voraus. Der Anbieter hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages erbrachten Leistungen.

13.4        Hat der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters ein Leistungsergebnis des Anbieters selbst geändert oder durch Dritte ändern lassen oder setzte er es anders als vertraglich vereinbart ein, hat der Anbieter die Nichtvertragsgemäßheit dieses Dienstleistungsergebnisses nur zu vertreten, wenn der Kunde nachweisen kann, dass diese Nutzung für das aufgetretene Problem nicht ursächlich war.

13.5        Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden aufgrund der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 3 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist des Anbieters.

14            Verfügbarkeit des Servers

14.1        Soweit die Verfügbarkeit eines Servers des Anbieters vereinbart ist, gewährleistet der Anbieter eine Verfügbarkeit seines Servers von 99,8 % im Jahr. Der Anbieter haftet nicht für Störungen seines Servers, die er nicht zu vertreten hat.

15            Mängelhaftung

15.1        Soweit der Anbieter der gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelhaftung unterliegt, gilt Folgendes:

15.2        Ist der Kunde Unternehmer begründen ein unwesentlicher Mangel und Mängel an verkauften Gebrauchtwaren keine Mängelansprüche und berechtigen den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern. Eine unwesentliche Abweichung stellt auch eine geringfügige Farbabweichung dar, zu der es trotz modernster Druckmaschinen kommen kann Das Druckergebnis selbst ist von sehr vielen Faktoren abhängig und wird unter anderem beeinflusst von der Papierbeschaffenheit der einzelnen Hersteller, wie Weißgrad und Laufrichtung bzw. matt oder glänzend. Auch haben klimatischen Gegebenheiten, wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit am Druckort einen Einfluss auf das Ergebnis.

15.3        Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, rechtfertigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.

15.4        Mängelansprüche bestehen auch nicht, wenn der Kunde trotz bei einem Profi-Check gemäß Ziffer 2.6 bekannt gegebenen Mängel eine Druckfreigabe wünscht und dies dem Anbieter per E-Mail über daten (a) kommunikationsmittel.biz mitgeteilt hat, Bei Aufträgen mit fehlerhaften Daten kann sich der Liefertermin verzögern. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstanden sind, und bei nicht reproduzierbaren Mängeln. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen oder wird die Sache nicht sachgerecht eingesetzt oder behandelt, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Einsatzbedingungen verursacht worden ist.

15.5        Ist der Kunde Unternehmer so hat der Anbieter abweichend von § 439 Abs.1 BGB das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

15.6        Mängelrüge und Rücksendungen erfolgen an folgende Adresse

Kommunikationsmittel H. Beyer

Gartenstraße 25b

21255 Tostedt

Telefax 04182 - 21 00 41 9

kontakt (a) kommunikationsmittel.biz

15.7        Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von § 437 BGB ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann in diesen Fall ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

15.8        Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen in den Ziffern 15.2 und 15.7 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruchs nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 16.

15.9        Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

15.10     Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Anbieter zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Leistungsgegenstände ist dem Anbieter anzukündigen, der daraufhin einen Paketdienst seiner Wahl mit der Abholung der Leistungsgegenstände beauftragen kann. Das Paket muss einen Lieferschein, den Grund der Rücksendung und die Auftragsnummer beinhalten, da die Leistungsgegenstände sonst nicht zugeordnet werden können. Andernfalls ist der Anbieter zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet.

15.11     Liefert der Anbieter zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, und ist der Kunde Unternehmer kann der Anbieter vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

15.12     Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

15.13     Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen des Anbieters stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB nur dann vorliegt, wenn der Anbieter diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes „Garantie“ und unter Befolgung der in § 477 BGB aufgeführten Formvorschriften abgibt.

16            Haftung

16.1        Der Anbieter haftet dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz stets,

16.1.1   für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

16.1.2    nach dem Produkthaftungsgesetz und

16.1.3    bei Arglist

16.1.4    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine rechtsgeschäftlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

16.2        Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung gemäß 16.3 bleibt von diesem Absatz unberührt.

16.3        Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 16.6.

17            Änderung der AGB

17.1        Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern.

17.2        Bei noch nicht beendeten Verträgen gilt Folgendes

17.2.1   Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung der für ihn geltenden AGB in Kenntnis setzen. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder den Nutzungsvertrag kündigt. Der Anbieter ist im Falle des Widerspruchs zur fristgerechten Kündigung berechtigt.

17.2.2   Der Anbieter wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

17.2.3   Auf Änderungen der AGB und den Inhalt der Änderungen wird das Mitglied per E-Mail hingewiesen.

18            Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

18.1        Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter anerkannt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

18.2        Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten werden und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 15.2 gilt entsprechend.

19             Anwendbares Recht

19.1        Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

19.2        Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.